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21. März 2024
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Vernehmlassung des Bundes zur Anpassung der Hinterlassenenrenten

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vom Bund angestrebte Neuausrichtung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG). Sie stellt die Gleichbehandlung der Geschlechter sicher, bezieht das geänderte Erwerbsverhalten von Frauen und Männern ein, berücksichtigt neue Familienformen und bemisst Hinterlassenenleistungen an den Umständen nach dem Todesfall. Für den Regierungsrat ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass die zweijährige Übergangsrente nur an verheiratete oder geschiedene Witwen und Witwer ausgerichtet wird, die Kinder haben, welche nicht mehr unterhaltsberechtigt sind. Der Ausschluss von kinderlosen und/oder unverheirateten Hinterbliebenen von der Übergangsrente steht im Widerspruch zur sozialpolitischen Zielsetzung der Vorlage. Die neuen Regelungen müssen den finanziellen Schutz aller versicherten Hinterbliebenen ausreichend sichern. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Übergangsrente der hinterbliebenen Person unabhängig vom Zivilstand und unabhängig von gemeinsamen Kindern mit der verstorbenen Person zu gewähren.

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